Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die deutsche Verfassung. Zwei Jahre nachdem das Grundgesetz in Kraft getreten war, nahm es im September 1951 seine Arbeit auf. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich nur mit ganz wichtigen grundsätzlichen Fragen und wacht darüber, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Nur das Bundesverfassungsgericht darf zum Beispiel feststellen, ob eine politische Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht bedroht und darf diese Partei dann verbieten.
Jeder Bürger kann das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Er kann dann eine sogenannte Verfassungsbeschwerde einlegen. Allerdings muss er in der Regel zuvor schon die untergeordneten Gerichte erfolglos angerufen haben.
Das Bundesverfassungsgericht prüft Bundes- und Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben jedoch keine Gesetzeskraft.
Die Rechtsmeinung aus Karlsruhe ist für die untergeordneten Gerichte nicht bindend, wird aber meistens von ihnen als Richtschnur angenommen.
Immer wieder werden Fälle von großer Tragweite verhandelt, die in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregen. Im Jahre 2003 ging es zum Beispiel um den Kopftuchstreit und die Frage, ob eine muslimische Lehrerin, die in der Schule ein Kopftuch trägt, im Schuldienst bleiben darf oder dafür ungeeignet ist. Hier untersagte das Gericht dem Lande Baden-Württemberg, das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten, weil es in dem Bundesland kein entsprechendes Gesetz gab.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Senate und sechs Kammern. Es gibt acht Richter und Richterinnen, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Das Amt ist für jeden Richter eine hohe berufliche Ehre. Die Amtszeit dauert zwölf Jahre. Bundesverfassungsrichter können nicht wiedergewählt werden. Wenn sie tagen, tragen sie die typischen scharlachroten Bundesrichterroben mit dem weißen Lätzchen, das offiziell „Jobot“ genannt wird, und den scharlachroten Hut.