Bundesrat
Im Bundesrat sitzen die Vertreter der Regierungen der 16 Bundesländer. Sie entscheiden über Gesetze, die die Bundesregierung verabschieden möchte. So haben die Bundesländer Kontrolle über den Bundestag. Es ist gesichert, dass jede einzelne Landesregierung Einfluss auf die Politik der Bundesregierung nehmen kann.
Abhängig von ihrer Größe haben die Bundesländer drei, vier, fünf oder sechs Stimmen pro Beschluss. Insgesamt gibt es zur Zeit 69 Stimmen im Bundesrat. Um Beschlüsse zu fassen braucht es die absolute Mehrheit (= mehr als die Hälfte aller Stimmen) von 35 Stimmen. Die Sitzungen des Bundesrates sind nicht öffentlich und finden etwa einmal im Monat statt.
Die Bundesländer schicken Vertreter in den Bundesrat, die ihre Landesregierung repräsentieren. Ein von der SPD regiertes Bundesland schickt also SPD-Leute, ein von der CDU regiertes Bundesland CDU-Leute. Wenn ein Bundesland von einer Koalition regiert wird, werden Vertreter verschiedener Parteien entsandt. Trotzdem dürfen sie ihre Stimmen nur einheitlich abgeben. Sie müssen sich also vorher einigen, ob sie einem Gesetzentwurf zustimmen, oder sie müssen sich bei der Abstimmung enthalten.
Mehr als die Hälfte aller Gesetze benötigt die Zustimmung der Bundesrates. Ohne seine Zustimmung können sie nämlich nicht zu Stande kommen. Zustimmungsbedürftig sind zum Beispiel Gesetze, die die Finanzen betreffen, denn die gehen alle Länder an. Auch Verfassungsänderungen müssen vom Bundesrat mit einer zwei Drittel Mehrheit beschlossen werden.
Der Bundesrat soll die Interessen der Länder wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates berücksichtigen. Das ist keine leichte Aufgabe. Denn nicht immer ist das, was für den Bund das Beste ist, auch das Beste für die einzelnen Länder. Dann kann es dazu kommen, dass die Entscheidung des Bundesrates die Politik der Bundesregierung in bestimmten Punkten nicht unterstützt oder sogar blockiert. Besonders schwierig sind Fragen der Bildung, bei denen die Länder sich ungern vom Bund Vorschriften machen lassen.
Wenn der Bundespräsident verhindert ist, vertritt ihn der Bundesratspräsident.