Bundesversammlung
Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan, dessen einzige Aufgabe es ist, den Bundespräsidenten zu wählen. Das ist insofern wichtig, weil das Amt des Bundespräsidenten das höchste Amt in der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Bundesversammlung tritt nur alle fünf Jahre - zur Wahl - zusammen.
Der Bundespräsident wird also nicht direkt vom Volk gewählt, sondern indirekt von seinen Vertretern. Das sind zum einen alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages - derzeit sind das 621 Frauen und Männer. Hinzu kommt die gleiche Anzahl von Menschen, die von den Volksvertretungen der Länder (Landtag, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaft) geschickt werden.
Diese Menschen sind Landtagsabgeordnete oder andere Vertreter der Öffentlichkeit, zum Beispiel auch ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler. Sie müssen nicht Mitglied einer Volksvertretung sein. Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist.
Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitglieder der Bundesversammlung sind nicht an Aufträge und Weisungen von Wählern oder Parteien gebunden.
Jedes Mitglied der Bundesversammlung darf einen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten vorschlagen. In der Praxis einigen sich die Fraktionen (= Gemeinschaften von Abgeordneten aus der gleichen Partei) aber schon vorher auf bestimmte Bewerber. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
Gewählt wird geheim, wobei man davon ausgehen kann, dass die meisten Wahlmänner oder Wahlfrauen den Kandidaten der ihnen nahestehenden Partei unterstützen. Sicher ist das aber nicht. Gewonnen hat der Kandidat, der im ersten oder zweiten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält (absolute Mehrheit = derzeit 622 Stimmen). Gelingt das niemandem, gewinnt im dritten Durchlauf derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (= relative Mehrheit).