Bundestagswahl
Alle vier Jahre wird das deutsche Parlament, der Bundestag, neu gewählt. Die Wahlberechtigten entscheiden am Wahltag in geheimer Wahl, welche Abgeordneten sie im Bundestag vertreten sollen.
Wählen dürfen alle, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Wer wählen darf, kann auch selbst als Abgeordneter kandidieren und sich zur Wahl stellen. In der Regel gehören Abgeordnete einer Partei an. Gelegentlich gibt es auch parteilose Einzelbewerber.
Gewählt werden die Mitglieder des Bundestages entweder direkt oder über eine Liste. Man spricht von einem „personalisierten Verhältniswahlrecht“. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der "Erststimme" wählt er seinen Direktkandidaten. Diese/r ist am Wohnsitz des Wählers angetreten. Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis bekommt, zieht dann automatisch mit einem Direktmandat in den Bundestag. Von insgesamt 599 Bundestagsmandaten sind 299 Direktmandate.
Die restlichen Sitze werden über die "Zweitstimmen" vergeben. Mit der zweiten Stimme wählt der Wähler eine Partei. Die Partei hat vorher ihre Kandidaten auf einer Liste zusammengestellt. Wer vorne auf dieser Liste steht, hat die größten Chancen, in den Bundestag zu kommen.
Um in den Bundestag zu kommen, braucht eine Partei mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen. Unter den Parteien, die diese Hürde übersprungen haben, werden dann die restlichen Sitze im Bundestag verteilt. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach dem Ergebnis. Wer zum Beispiel 50 Prozent aller Zweitstimmen geholt hat, bekommt 50 Prozent aller Sitze. So soll sichergestellt werden, dass die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag möglichst genau die Verteilung der Wählerstimmen widerspiegeln. Die Zweitstimme ist also ausgesprochen wichtig.
Die Partei, die über die Mehrheit im Bundestag verfügt, stellt normalerweise die Regierung. Sie kann sich auch mit einer oder mehreren anderen Parteien zusammen tun und eine Koalition bilden, wenn sie sonst nicht die Mehrheit im Bundestag hat. Denn ohne eine Mehrheit im Parlament kann eine Regierung keine Entscheidungen treffen und keine Gesetze verabschieden. Das ist aber ihre Aufgabe.
Die Regierungspartei oder die Koalition benennt den Bundeskanzler. Allerdings wissen alle Wähler vorher, wer im Falle eines Wahlsiegs der SPD oder der CDU/CSU Kanzler/in werden soll.