Bundeskanzler/in

Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin ist der Chef/die Chefin der Regierung. Meistens stellt die stärkste Partei im deutschen Parlament, dem Bundestag, den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin. In der Regel dauert seine Amtszeit vier Jahre, aber er kann beliebig oft wiedergewählt werden.

Er oder sie bestimmt im Wesentlichen die Politik. Der Bundeskanzler schlägt die Minister vor, die für die verschiedenen Gebiete (zum Beispiel Familienpolitik oder Finanzpolitik) die Verantwortung haben. Er bestimmt auch den Rahmen, in dem die Minister arbeiten. Man sagt dazu, er hat die „Richtlinienkompetenz“. Deshalb ist ein Bundeskanzler sehr mächtig und einflussreich. Vor Ablauf seiner Amtsperiode kann er nur entlassen werden, wenn ihm die Mehrheit im Parlament nicht mehr vertraut und das mit einem „Misstrauensvotum“ ausdrückt.

Der Kanzler wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Mitgliedern des Bundestages. Diese wiederum sind von den Wählern in den Bundestag gewählt worden.


Da die Parteien vorher bekannt geben, wen sie zum Kanzler machen wollen, wenn sie die Wahl gewinnen, entscheidet das Volk indirekt doch über den Bundeskanzler mit. Der Bundespräsident ernennt den Kanzler.

Der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland hieß Konrad Adenauer (CDU). Er regierte 14 Jahre lang von 1949 bis 1963. Als er sein Amt an seinen Nachfolger Ludwig Ehrhard übergab, war er 87 Jahre alt. Seit 2005 ist mit Angela Merkel (CDU) zum ersten Mal eine Frau Bundeskanzlerin. Sie residiert im Bundeskanzleramt in Berlin.

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gab es acht Bundeskanzler:

  •  1949-1963 Konrad Adenauer (CDU)
  •  1963-1966 Ludwig Erhard (CDU)
  •  1966-1969 Kurt Georg Kiesinger (CDU)
  •  1969-1974 Willy Brandt (SPD)
  •  1974-1982 Helmut Schmidt (SPD)
  •  1982-1998 Helmut Kohl (CDU)
  •  1998-2005 Gerhard Schröder (SPD)
  •  seit 2005 Angela Merkel (CDU)

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