Bundespräsident

Das Amt des Bundespräsidenten ist das höchste Amt im deutschen Staat. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er hat im Wesentlichen die Aufgabe, die Grundideen der Bundesrepublik alle Bürgern und anderen Staaten zu vermitteln.

Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und die Minister, allerdings nur auf Vorschlag von anderen. Er prüft auch, ob die vom Bundestag verabschiedeten Gesetze der Verfassung entsprechen. Allgemein vertritt er Deutschland im Ausland, zum Beispiel bei Staatsfeierlichkeiten oder bei Beerdigungen von Staatsmännern. Im Namen der Bundesrepublik Deutschland schließt der Bundespräsident Verträge mit ausländischen Staaten ab; er beglaubigt und empfängt die Botschafter. Für Außenpolitik selbst ist allerdings die Bundesregierung zuständig.

Der Bundespräsident mischt sich in die aktuelle Politik nicht ein. Er steht für das über alle Parteigrenzen hinweg Verbindende. Selbst wenn er Mitglied einer Partei ist, soll er neutral bleiben. Allerdings mahnt und warnt er, wenn er glaubt, dass sich die Gesellschaft falsch entwickelt.

Gewählt wird der Bundespräsident von der so genannten Bundesversammlung. Sie tritt nur zur Wahl alle fünf Jahre einmal zusammen. In der Bundesversammlung sitzen die Abgeordneten des deutschen Bundestags und zusätzlich noch einmal genau so viele Menschen, die von den Bundesländern geschickt werden. Das können Landtagsabgeordnete sein oder Persönlichkeiten, die vielen Menschen bekannt sind, wie Schauspieler, Sportler oder Wissenschaftler. Die Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten werden von den Parteien benannt. Anders als der Bundeskanzler darf der Bundespräsident nur einmal wieder gewählt werden.

Theodor Heuss (FDP) war von 1949 bis 1959 erster deutscher Bundespräsident. Im Februar 2017 wurde Frank-Walter Steinmeier (SPD) zum aktuellen Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland gewählt.

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© sowieso Pressebüro 2009
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