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Cannabis

Cannabis ist der wissenschaftliche Name für Hanfpflanzen. Es gibt zwei Arten von Cannabis. Die eine ist eine Nutzpflanze, die andere ein Rauschmittel. In unserem Sprachgebrauch wird Cannabis als Sammelbegriff für die aus Cannabis indica hergestellten Drogen verwendet, wie zum Beispiel Marihuana und Haschisch.

Cannabis sativa oder Nutzhanf gibt es in unseren Breiten schon lange. Er ist ein wichtiger Rohstoff, denn man kann aus den Fasern der Pflanze zum Beispiel Papier, Seile und Kleidung herstellen. Cannabis indica kommt dagegen aus Indien und ist eine Hanfpflanze mit starker Rauschwirkung. Er wird dort traditionell auch medizinisch zum Beispiel bei chronischen Schmerzen und Übelkeit verwendet.

Der Wirkstoff, der Cannabis indica zur Rauschdroge macht, heißt THC (Tetrahydrocannabinol). Dabei handelt es sich um ein ätherisches Öl, das vor allem in den Blüten der weiblichen Pflanzen und im Harz vorkommt. Neueste Untersuchungen deuten darauf hin, dass THC nicht nur berauscht, sondern auch die Ausbreitung von Krebs hemmt.

Um die Rauschmittel herzustellen, wird das Harz verarbeitet (Haschisch) oder die Blüten und Blätter werden getrocknet ("Gras", "Weed", "Ganja“). Der THC-Wert kann bis zu 20 Prozent betragen.

Meistens wird Cannabis in selbstgedrehten Zigaretten (Joints) geraucht (= kiffen). Cannabisnutzer berichten, das Kiffen hebe die Stimmung und beruhige, man werde gelassener. Man kann nach der Einnahme allerdings auch Angstzustände oder Wahnvorstellungen bekommen.

Cannabis macht körperlich nicht abhängig. Trotzdem ist es nicht ungefährlich, denn es kann psychisch abhängig machen. Nimmt man sehr oft Cannabis zu sich, verliert man häufig seine Konzentrationsfähigkeit und Interessen. Man wird lustloser und unmotivierter. Wie schädlich Cannabis letztendlich ist, wird aber von Fachleuten bis heute nicht eindeutig beantwortet.

In Deutschland sind Anbau, Herstellung, Erwerb, Gebrauch und Weitergabe von Cannabis verboten. Wer jedoch von der Polizei mit einer geringen Menge für den Eigenbedarf aufgegriffen wird - nach Bewertung des Bundesverfassungsgerichtes meint das bis zu 6 Gramm - der geht heutzutage straffrei aus. Allerdings muss er nachweisen, dass er nur gelegentlich raucht.