Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin und den Bundesministern. Man nennt es auch "das Kabinett". In der Regel bleibt die Bundesregierung vier Jahre, bis zu nächsten Wahl, im Amt.

Die Bundesregierung wird von der Partei gebildet, die bei einer Bundestagswahl die meisten Stimmen erlangt hat. Manchmal müssen sich auch zwei oder mehr Parteien zusammen tun, um dadurch mehr Stimmen zu erlangen als die übrigen Parteien. Ein solches Bündnis nennt man Koalition. Für die gemeinsame Politik treffen die Koalitationspartner Absprachen, an die sich natürlich auch der Bundeskanzler halten muss.

Stärkster Mann im Bundeskabinett ist der Bundeskanzler. Er hat den Vorsitz, und er wählt die Minister aus, die dann vom Bundespräsidenten ernannt oder auch entlassen werden. Der Bundeskanzler bestimmt die Zahl der Minister und legt fest, was genau zu ihren Aufgaben gehört. Ganz frei ist er dabei allerdings nicht. Bestimmte Ministerien sind nämlich im Grundgesetz erwähnt und müssen besetzt werden: das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Inneren, der Justiz, der Finanzen und der Verteidigung.

Der Bundeskanzler bestimmt, worum es in der Politik der Bundesregierung grundsätzlich geht. Man sagt dazu auch, er hat die „Richtlinienkompetenz“.


Die einzelnen Minister können selbstständig und in eigener Verantwortung arbeiten, müssen aber die vom Bundeskanzler festgelegten Richtlinien berücksichtigen.

Wenn ein Minister seine Aufgaben nicht richtig erfüllt oder wenn er selbst das Amt nicht mehr ausüben möchte, wird er aus der Regierung entlassen. Der Bundeskanzler sucht dann einen Nachfolger. Wenn ein Bundeskanzler seine Arbeit nicht ordentlich macht und kein Vertrauen mehr genießt, ist es schwieriger, ihn auszutauschen.

Anders als die Abgeordneten und die Minister ist der Bundeskanzler das einzige Regierungsmitglied, das vom Parlament gewählt wird. Um ihn und seine Regierung wieder loszuwerden, müssen die Abgeordneten klarmachen, dass sie ihm nicht mehr vertrauen. Es kommt dann zu einer Abstimmung, dem sogenannten Misstrauensvotum. Wenn die Mehrheit sich gegen den Bundeskanzler ausspricht, muss er gehen.

Auch der Bundeskanzler kann eine Regierungsperiode vorzeitig beenden. Er kann dem Parlament die Vertrauensfrage stellen. Dabei steht direkt zur Abstimmung, ob die Abgeordneten ihm und seiner Politik noch vertrauen. Wenn die Mehrheit für ihn stimmt, kann er weiter regieren. Wenn nicht, wird das Parlament aufgelöst und es kommt zu Neuwahlen.

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