Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft besagt, zu welchem Staat ein Mensch gehört. Er ist Deutscher, Franzose, Pole usw. In dem Staat, dem er angehört, ist er Staatsbürger. Und als Staatsbürger hat er bestimmte Rechte und bestimmte Pflichten.

In Deutschland hat jeder Staatsangehörige das Recht, die Regierung zu wählen und selbst gewählt zu werden. Der Staat verspricht auch, sich an das Grundgesetz zu halten und seine Staatsbürger zu schützen. Zu den Pflichten eines deutschen Staatsbürgers gehört, dass er sich an die Gesetze hält und den Staat nicht mit Gewalt bekämpft. Als Gegenleistung müssen Staatsbürger Steuern zahlen.

Es gibt auch Menschen, die zwei Staatsangehörigkeiten besitzen - zum Beispiel, weil Vater und Mutter aus verschiedenen Ländern stammen. Diese "Doppelstaatler" haben aber deshalb nicht doppelt so viele Rechte und Pflichten wie Menschen mit einer Staatsbürgerschaft. Bei den "Doppelstaatlern" richtet man sich nämlich danach, in welchem Land sie tatsächlich leben. Sie können nur die Vorteile nutzen und müssen auch nur die Pflichten erfüllen, die dieses Land für seine Staatsbürger vorsieht.

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit ist weltweit nicht einheitlich geregelt. In den USA wird zum Beispiel jedes Kind, das in den USA zur Welt kommt, automatisch US-amerikanischer Staatsbürger. In Deutschland zählt dagegen nicht der Geburtsort, sondern die Abstammung: Deutscher wird also automatisch, wer mindestens einen deutschen Elternteil hat. "Erbt" das Kind von dem anderen Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft, kann es beide Staatsbürgerschaften lebenslang behalten.

Wer zunächst eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann sich "einbürgern" lassen = Deutscher werden). Dafür muss er unter anderem mindestens acht Jahre lang rechtmäßig in Deutschland leben, Arbeit haben und gut genug Deutsch sprechen, um im Alltag zurechtzukommen. In der Regel muss dann die ausländische Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Eine Ausnahme gilt für EU-Bürger und Schweizer.

Auch Kinder, deren Eltern selbst nicht Deutsche sind, können die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Allerdings muss mindestens ein Elternteil schon länger als acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nachweisen.