Kinderrechte

Kinder haben Rechte. Sie sind festgelegt in der UN-Kinderrechtskonvention. Das ist ein internationaler Vertrag, den fast alle Regierungen der Welt unterschrieben haben.

Dort steht zum Beispiel, dass jedes Kind das Recht hat, zur Schule zu gehen, vor Misshandlung geschützt werden soll und nicht ausgebeutet werden darf. In der Kinderrechtskonvention steht auch, dass jedes Kind genug zu essen, zu trinken und ein Dach über dem Kopf haben soll. Kinder sollen auch in allen Bereichen gefragt werden, bevor Entscheidungen über ihre Angelegenheiten getroffen werden.

Natürlich sind längst nicht alle diese Rechte in jedem Land verwirklicht. In armen Ländern ist es oft schon schwer, alle Kinder mit sauberem Wasser zu versorgen. In reicheren Ländern ist das kein Problem. Allerdings gibt es dort noch längst nicht für alle Kinder die Möglichkeit, auch mitzubestimmen.

In vielen armen Ländern müssen Kinder mithelfen und Geld verdienen, damit ihre Familien überhaupt überleben können. Diese Kinder haben weder Zeit zum Spielen noch in die Schule zu gehen.

Sie müssen arbeiten, oft zwölf Stunden am Tag für einen Hungerlohn, zum Beispiel in Textilfabriken oder in privaten Haushalten. Häufig werden sie dort wie Sklaven behandelt.

Von ihren Rechten wagen diese Kinder nicht einmal zu träumen. In ihrer Wirklichkeit ist die UN-Kinderrechtskonvention, die auch Kinderarbeit verbietet, in unerreichbarer Ferne. Die Kinder alleine werden nie zu ihren Rechten kommen. Dazu brauchen sie die Unterstützung internationaler Kinderhilfsorganisationen wie zum Beispiel "terre des hommes", die sich für diese Kinder einsetzen.

Im Februar 2002 wurde die Kinderrechtskonvention ergänzt, und auch der Missbrauch von Kindern als Soldaten ausdrücklich verboten. Denn weltweit werden etwa 250.000 bis 300.000 Kinder in Krisengebieten von Erwachsenen, meist zwangsweise, in kriegerische Auseinandersetzungen geschickt - mit verheerenden seelischen und körperlichen Folgen für diese Kinder.

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