Erst- und Zweitstimmen

Das deutsche Wahlgesetz hat eine Besonderheit: Bei jeder Wahl kann der Wähler zwei Stimmen abgeben - die sogenannte Erststimme und die Zweitstimme. Beide entscheiden über den Wahlausgang.

Mit der Erststimme entscheidet sich der Wähler direkt für einen ganz bestimmten Kandidaten in seinem Wahlkreis. Dieser Mensch steht natürlich auch für eine Partei und deren politisches Programm. Doch der Kandidat ist dem Wähler (im besten Fall sogar persönlich) bekannt. Jede Partei stellt in jedem Wahlkreis ihren Direktkandidaten auf.

Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht in den Bundestag (Landtag, Stadtrat usw.) ein. Diesen Wahlakt nennt man die "direkte Persönlichkeitswahl". Von insgesamt 599 Bundestagsmandaten sind 299 Direktmandate.

Wichtiger für die Macht der Parteien sind aber die Zweitstimmen der Wähler. Dabei zeigt sich nämlich, welche Partei die Menschen bevorzugen - unabhängig von den Kandidaten. Mit der Zweitstimme wählen die Bürger die Landesliste einer Partei. Insgesamt gibt es 16 Landeslisten, für jedes Bundesland eine. In diesen Listen stehen alle weiteren Kandidaten, die die Parteien in den Bundestag schicken möchten.

Am Wahlabend werden diese Zweitstimmen für jede Partei einzeln zusammengezählt. Dann werden den Parteien je nach ihrem Ergebnis eine bestimmte Zahl von Sitzen im Bundestag zugesprochen. Die Partei, die die meisten Zweitstimmen bekommen hat, darf auch die meisten Personen in den Bundestag entsenden. Damit ist sie dann die stärkste und mächtigste Fraktion und bildet in der Regel die Regierung. Die anderen Parteien dürfen entsprechend weniger Abgeordnete stellen.

Um in den Bundestag zu kommen, braucht eine Partei mindestens 5 Prozent aller Zweitstimmen. Kleinere Parteien scheitern oft an dieser Regelung. Springt eine Partei jedoch über die 5 Prozent-Hürde, stellt sie dann genauso viele Bundestagsabgeordnete wie sie im Verhältnis zu den anderen Parteien Zweitstimmen bekommen hat. Damit soll sicher gestellt werden, dass die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag möglichst genau die Verteilung der Wählerstimmen widerspiegeln. Die Zweitstimme ist also ausgesprochen wichtig.

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