Asyl

Das Wort Asyl stammt aus dem Griechischen. Es bezeichnet einen Zufluchtsort für Verfolgte, Notleidende und Schutzbedürftige. Menschen, die wegen ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Religion oder Nationalität verfolgt werden, haben in Deutschland ein Recht auf Asyl - also ein Recht auf Schutz.

Wer in Deutschland Asyl bekommt, entscheiden Beamte und Richter. Bei ihren Entscheidungen müssen sie sich nach den Gesetzen richten. Diese Gesetze schreiben vor, dass ein Asylbewerber beweisen muss, dass er in seiner Heimat wegen seiner politischen Ansichten, wegen seiner Hautfarbe, wegen seiner Religion oder wegen seines Geschlechts verfolgt wird.

Da es weltweit immer mehr Länder gibt, in denen Menschen verfolgt werden, kamen in den letzten zwanzig Jahren auch immer mehr Asylbewerber nach Deutschland. Um ihre Zahl zu begrenzen, haben die Politiker vor einigen Jahren die Asylgesetze beraten, neu formuliert und verschärft.

Ein wichtiger Punkt dabei war die sogenannte Drittstaatenregelung: Wer aus einem Nachbarland Deutschlands einreist, darf keinen Asylantrag stellen. Denn diese Länder sind sicher; der Asylbewerber könnte auch dort schon bleiben. Auch bestimmte andere Länder gelten von vorneherein als sicher. Wer aus diesen Ländern kommt, hat grundsätzlich keinen Asylanspruch und wird sofort an der deutschen Grenze zurückgewiesen und abgeschoben.

Jeder Flüchtling, der nach Deutschland einreisen darf, kann einen Asylantrag stellen. Danach muss er warten, bis über seinen Antrag entschieden wird. Jeder Fall wird dabei von den deutschen Behörden genau geprüft. Das kann manchmal Jahre dauern. Während dieser Zeit dürfen Asylbewerber offiziell nicht arbeiten und müssen in Heimen, sogenannten Aufnahmeeinrichtungen, leben, die ihnen die Behörden zugewiesen haben. Sie bekommen zu essen und trinken, werden eingekleidet, können zum Arzt und zur Schule gehen, sind aber völlig abhängig von staatlicher Unterstützung und dürfen nicht selbst für sich sorgen.

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