Volljährigkeit

Volljährig wird man in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, also am 18. Geburtstag. Es ist der formelle Schritt in das Erwachsenen-Leben. Ab diesem Zeitpunkt hat man die Rechte, aber auch die Pflichten eines Erwachsenen.

Das bedeutet zum Beispiel, dass man wählen oder den Führerschein machen darf sowie einen Kaufvertrag abschließen, eine Wohnung mieten oder heiraten kann, ohne jemanden um Erlaubnis fragen zu müssen. Mit der Volljährigkeit ist man allein verantwortlich für das, was man tut und muss auch dafür gradestehen: ob man nun ein Konto bei der Bank eröffnet, eine Ausbildung oder Arbeit anfängt oder einen Handyvertrag unterschreibt. Die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, müssen erfüllt werden.

Wer volljährig ist, gilt auch als voll strafmündig. Das heißt, ein Gericht kann ihn für eine Straftat wie einen Erwachsenen bestrafen. Kinder bis 14 Jahre dagegen können gar nicht bestraft werden und auch bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 sieht das anders aus.

In der Schule ist man ab dem 18. Geburtstag der direkte Ansprechpartner für die Lehrer und nicht mehr die Eltern. Sie werden nur noch bei einem Schulverweis benachrichtigt.

Die Schulpflicht erlischt aber nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr: in der Regel muss jeder in Deutschland neun Jahre lang eine Schule besuchen. Wenn man älter als 18 Jahre ist, aber noch keine neun Jahre in die Schule gegangen ist, bleibt man schulpflichtig.

Die Volljährigkeit bringt neben den Erwachsenen-Rechten allerdings auch manche Pflichten. Auf die jungen Männer warten zum Beispiel neun Monate Grundwehrdienst bei der Bundeswehr oder ersatzweise Zivildienst. Für Mädchen gibt es keine vergleichbare Pflicht. Sie können aber freiwillig zur Bundeswehr gehen, wenn sie volljährig sind.

Wer den Dienst an der Waffe verweigern will, muss 14 Tage vor seinem Musterungstermin einen offiziellen Antrag beim Kreiswehrersatzamt einreichen. Darin muss er genau begründen, warum er Kriegsdienst verweigern will. Nur wenn der Antrag vollständig und glaubhaft ist, wird er anerkannt.

Die meisten Länder der Welt sehen den 18. Geburtstag als den entscheidenden Tag an und halten ihre Kinder dann für erwachsen und volljährig. Einige Länder bleiben bei der Grenze von 21 Jahren, ganz wenige setzen die Grenze zwischen Kind und Erwachsenem bei 16 Jahren.

DruckenVerschickenPDF