Vergewaltigung

Von Vergewaltigung spricht man, wenn jemand gegen seinen Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird - sei es ein Mädchen, ein Junge, eine Frau oder ein Mann. Noch genauer: Jegliches Eindringen in den Körper einer Person gegen ihren Willen gilt als Vergewaltigung. Es ist egal, ob dieses Eindringen mit dem Penis, dem Finger oder mit einem Gegenstand erfolgt. Meistens wird eine Vergewaltigung mit körperlicher oder seelischer Gewalt erzwungen. Häufig geschieht das sogar in der Familie oder im Bekanntenkreis.

Wer so eine schlimme Erfahrung macht, sollte zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Vergewaltigung ist immer strafbar. Vor allem aber muss man unbedingt mit jemandem darüber reden! Das ist aber nicht einfach, denn jeder steht nach einer Vergewaltigung erstmal unter Schock. Die meisten Opfer haben zudem große Angst und schämen sich, gerade so als seien sie Schuld an der Vergewaltigung. Es ist aber wichtig, dass man nicht versucht, alleine mit einer Vergewaltigung fertig zu werden. Das schafft man nämlich nicht.

Das Beste ist meist, Probleme mit einem Menschen zu besprechen, den man kennt und dem man vertraut. Überlegt also als erstes: Gibt es einen Erwachsenen, von dem ihr meint, dass er oder sie euch helfen könnte? Eltern, Verwandte, Lehrerin, Paten, Nachbarn, Kirchen-Mitarbeiter, Erzieherinnen...

Oder ihr ruft bei einem Sorgentelefon an, damit man euch weiterhilft:

  •  Telefon: 0800 111 0333: Das Kinder- und Jugendtelefon für alle Fragen, Sorgen und Probleme. Anrufe sind kostenlos und anonym.
  •  Telefon: 01803 34 34 34: Das ist ein Info-Telefon vom "Weißen Ring". Dieser Verein hilft Opfern und versucht Straftaten zu verhüten. Das Telefon ist rund um die Uhr besetzt. Egal von wo ihr anruft - es ist immer ein Ortsgespräch.
    Ob ihr eine Anzeige erstattet oder nicht, müsst ihr nicht gleich entscheiden. Wichtig ist aber, dass ihr euch möglichst bald zum Beispiel gynäkologisch untersuchen lasst (möglichst nicht vorher waschen) und genau erzählt, was passiert ist. Nur so könnt ihr später beweisen, dass ihr vergewaltigt wurdet, wenn es ein Verfahren gibt.

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