Todesstrafe

Todesstrafe bedeutet: Jemand, der einen anderen Menschen umgebracht hat, kann von einem Gericht selbst zum Tode verurteilt werden. Das kann durch Erschießen (China), Erhängen (Pakistan, Iran, Irak), Enthaupten (Saudi-Arabien), Steinigen (Afghanistan, Iran , Jemen), eine Giftspritze (China, USA) oder durch Strom auf dem elektrischen Stuhl (USA) geschehen.

In 103 Ländern (Stand 06.12.2011) ist die Todesstrafe noch erlaubt; in 96 Ländern wurde sie abgeschafft. Von den Ländern, in denen die Todesstrafe erlaubt ist, wurde sie im Jahr 2010 noch in 23 Ländern „vollstreckt“. D.h., dass 527 Menschen hingerichtet (= auf staatlichen Befehl getötet) wurden. Bis zu 25.000 Personen warten in Todeszellen auf ihre Hinrichtung. Besonders bekannt ist z.B. Mumia Abu-Jamal. Der schwarze Bürgerrechtler musste in den USA 30 Jahre in einer Todeszelle verbringen, weil er einen Polizisten ermordet haben soll. Da es nach wie vor Zweifel an seiner Schuld gibt, wurde die Strafe in „lebenslange Haft“ umgewandelt.


Menschenrechtsorganisation wie „Amnesty International“ kümmern sich um Fälle, in denen nicht klar ist, ob jemand unschuldig im Gefängnis oder gar in der Todeszelle sitzt. Amnesty hat ermittelt, dass noch 2010 im Schnitt jede Woche weltweit 23 Menschen durch die Todesstrafe sterben mussten. Die Dunkelziffer ist hoch, denn nicht alle Staaten geben ihre Hinrichtungen bekannt. China hat die höchste Anzahl von Hinrichtungen (mindestens 1700). Auch Iran (388), Irak (122) Saudi-Arabien (mindestens 69), Pakistan und Jemen (mindestens 30) veröffentlichen aus Furcht vor Protesten keine genauen Zahlen. Im Jemen werden sogar Jugendliche unter 18 Jahren hingerichtet.

1948 wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verkündet. Seitdem ist das Recht auf Leben ein festgeschriebenes Menschenrecht. Damals gab es nur acht Länder ohne Todesstrafe. Heute sehen die meisten Länder die Todesstrafe anders: Töten ist nie gerecht, auch nicht, wenn der Staat es tut. Er soll sich nicht auf eine Stufe stellen mit Mördern. Auch für Mörder gilt das Recht auf Leben, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert ist.

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