Parlament
Demokratische Staaten werden durch ein Parlament regiert. Das Parlament ist die gewählte Volksvertretung. In der Bundesrepublik Deutschland spricht man vom Bundestag, wenn man das Parlament meint. Die Mitglieder im Parlament heißen Abgeordnete oder Parlamentarier. Sie werden vom Volk gewählt. Das Parlament beschließt Gesetze, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung und den Staatshaushalt.
Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es Parlamente. Diese Länderparlamente werden normalerweise Landtage genannt. In Hamburg und in Bremen spricht man von der Bürgerschaft und in Berlin vom Abgeordnetenhaus.
Das erste gesamtdeutsche Parlament in der deutschen Geschichte trat am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche zusammen: die deutsche Nationalversammlung. Insgesamt gehörten ihr 585 Abgeordnete an, mehrheitlich Akademiker (höhere Beamte, Richter oder Universitätsprofessoren). Nur vier Abgeordnete waren Handwerker. Arbeiter waren gar nicht vertreten. Ziel der Nationalversammlung war es, einen gesamtdeutschen Staat zu schaffen und eine Verfassung zu verabschieden. Die Einheit Deutschlands scheiterte, aber die „Grundrechte des Deutschen Volkes“ wurden erstmals formuliert.
Die Frankfurter Nationalversammlung ist sozusagen der Geburtsort des deutschen Parteienwesens, auch wenn es politische Parteien im heutigen Sinne damals noch nicht gab. Stattdessen gab es fraktionsähnliche Zusammenschlüsse, die sich während der Sitzungen nebeneinander setzten. Daraus entwickelte sich das für die spätere Parteienstruktur charakteristische Links-Mitte-Rechts-Schema der Sitzverteilung.
Die gemäßigt liberalen Abgeordneten saßen in der Mitte, im Zentrum. Die demokratisch gesinnten Abgeordneten der sogenannten gemäßigten Linken strebten eine parlamentarisch-demokratische Republik an. Noch weiter links davon wurden die Abgeordneten platziert, die für Revolution und den endgültigen Sturz der Monarchie standen. Die Rechte wurde von den Konservativen gebildet.