ZDF

Das ZDF ist ein öffentlich- rechtlicher Fernsehsender in Deutschland. Die Abkürzung ZDF steht für Zweites Deutsches Fernsehen. Das ZDF war nämlich nach der ARD der zweite Sender, der in Deutschland den Betrieb aufnahm.

Das ZDF wird als öffentlich- rechtlich bezeichnet, weil die Öffentlichkeit den Sender finanziert und kontrolliert. Geld bekommt das ZDF aus den Rundfunkgebühren, die jeder bezahlen muss, der ein Radio oder einen Fernseher besitzt. Das ist also kein Geld vom Staat, sondern Geld von den möglichen Zuschauern. Die Rundfunkgebühren sind die wichtigste Einnahmequelle des ZDF.

Dafür, dass der Sender diese Gebühren bekommt, muss das ZDF eine sogenannte Grundversorgung anbieten. Das bedeutet: Das ZDF kann nicht senden, was es will, sondern muss informieren, unterhalten und den Zuschauer weiterbilden.

Problem dabei ist, dass solche Programme oft weniger Zuschauer interessieren als Programme, die nur Sport oder Spielfilme zeigen.

Eine weitere Möglichkeit haben die öffentlich- rechtlichen Sender noch um an Geld zu kommen. Sie können Teile ihrer Sendezeit für Werbung verkaufen. Das dürfen sie allerdings nur zu ganz bestimmten Bedingungen. Es darf zum Beispiel nur von Montag bis Samstag zwischen 17 und 20 Uhr Werbung gezeigt werden. Im Kinderkanal von ARD und ZDF gibt es gar keine Werbung. Private Sender wie RTL oder Sat 1 finanzieren ihr ganzes Programm nur durch Werbung.

Ein anderer Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern liegt darin, wer in einem Sender entscheiden darf. Öffentlich-rechtliche Sender werden öffentlich kontrolliert. Beim ZDF gibt es einen Rundfunkrat, der aufpasst, wie das ZDF arbeitet. Der Rat setzt sich aus Vertretern der einzelnen Bundesländer zusammen.

DruckenVerschickenPDF