Das ZDF [1] ist ein öffentlich- rechtlicher Fernsehsender in Deutschland. Die Abkürzung ZDF [1] steht für Zweites Deutsches Fernsehen. Das ZDF [1] war nämlich nach der ARD [2] der zweite Sender, der in Deutschland den Betrieb aufnahm.
Das ZDF [1] wird als öffentlich- rechtlich bezeichnet, weil die Öffentlichkeit den Sender finanziert und kontrolliert. Geld bekommt das ZDF [1] aus den Rundfunkgebühren, die jeder bezahlen muss, der ein Radio oder einen Fernseher besitzt. Das ist also kein Geld vom Staat [3], sondern Geld von den möglichen Zuschauern. Die Rundfunkgebühren sind die wichtigste Einnahmequelle des ZDF [1].
Dafür, dass der Sender diese Gebühren bekommt, muss das ZDF [1] eine sogenannte Grundversorgung anbieten. Das bedeutet: Das ZDF [1] kann nicht senden, was es will, sondern muss informieren, unterhalten und den Zuschauer weiterbilden.
Eine weitere Möglichkeit haben die öffentlich- rechtlichen Sender noch um an Geld zu kommen. Sie können Teile ihrer Sendezeit für Werbung [4] verkaufen. Das dürfen sie allerdings nur zu ganz bestimmten Bedingungen. Es darf zum Beispiel nur von Montag bis Samstag zwischen 17 und 20 Uhr Werbung [4] gezeigt werden. Im Kinderkanal von ARD [2] und ZDF [1] gibt es gar keine Werbung [4]. Private Sender wie RTL oder Sat 1 finanzieren ihr ganzes Programm nur durch Werbung [4].
Ein anderer Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern liegt darin, wer in einem Sender entscheiden darf. Öffentlich-rechtliche Sender werden öffentlich kontrolliert. Beim ZDF [1] gibt es einen Rundfunkrat, der aufpasst, wie das ZDF [1] arbeitet. Der Rat setzt sich aus Vertretern der einzelnen Bundesländer zusammen.