UN-Tribunal

UN-Tribunal ist die verkürzte Form von UN-Kriegsverbrechertribunal. Dabei handelt es sich um einen internationalen Gerichtshof, vor dem Kriegsverbrecher zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. Das UN-Tribunal gibt es seit 1993.
Genau genommen besteht das UN-Tribunal aus drei internationalen Strafgerichtshöfen:

  •  Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY: International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia) verfolgt Kriegsverbrechen, die im ehemaligen Jugoslawien begangen wurden. Dazu zählen kriegerische Auseinandersetzungen gegen Menschen anderer Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse oder Religion ebenso wie Taten gegen die wehrlose Bevölkerung (Geiselnahme, Folter, Vergewaltigung, Zerstörung von Eigentum). Der ICTY wurde 1993 vom UN-Sicherheitsrat ins Leben gerufen und hat seinen Sitz in Den Haag in den Niederlanden. Aus anfangs 16 Mitarbeitern sind bis zum Jahre 2008 mehr als 1.100 Mitarbeiter geworden. Sie stammen aus 81 verschiedenen Ländern. Die 16 festen Richter des Gerichtshofes werden von der Generalversammlung der UNO gewählt. Bis 2008 wurden 57 Angeklagte schuldig und zehn frei gesprochen. Bis 2010 sollen alle Verfahren gegen insgesamt 162 Tatverdächtige abgeschlossen sein.
  •  Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR: International Criminal Tribunal for Ruanda) mit Sitz in der Stadt Arusha im afrikanischen Staat Tansania wurde 1994 vom UN-Sicherheitsrat eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, die Geschehnisse während des Völkermordes in Ruanda 1994 aufzuklären und die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. Er hat auch 16 feste Richter. Bis Anfang 2006 wurden 19 Angeklagte schuldig gesprochen.
  •  2003 wurde nahm dann ein ständiger Internationaler Gerichtshof (ICC: International Criminal Court) seine Arbeit in Den Haag auf. Diesmal jedoch nicht auf Beschluss des Sicherheitsrats, sondern durch einen internationalen Vertrag legitimiert. Auch hier geht es um die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zum Beispiel im Kongo. Das ICC hat rund 300 Mitarbeiter aus 60 Ländern.
    Nach der Ankunft beim UN-Tribunal wird ein Angeklagter befragt, ob er sich für schuldig oder unschuldig hält. Erklärt er sich für schuldig, wird ihm nach kurzer Zeit sein Urteil verlesen. Erklärt er sich für unschuldig, kommt es zu einer Verhandlung. Dabei hat der Angeklagte einen Verteidiger an seiner Seite. Die Höchststrafe ist lebenslänglich. Das Tribunal entscheidet, in welchem Land der Verurteilte seine Strafe absitzen muss.

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