NPD

NPD

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde 1964 gegründet. Unter den Gründungsmitgliedern waren etliche ehemalige Nationalsozialisten. Deshalb hatte die Partei von Anfang an den Ruf, ein Sammelbecken zu sein für rechtsextreme Gruppen und Grüppchen. Die NPD steht unter besonderer Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die NPD auch als rechtsextrem einstuft.

Im Laufe ihres Bestehens war die NPD kaum einmal in einem Landtag und nie im Bundestag vertreten. Sie schaffte es nie, die nötigen Stimmen zu bekommen. Nach kurzem parlamentarischen Wahlerfolg in den 1960er Jahren verlor die NPD immer mehr an Bedeutung. Erst nach der Wiedervereinigung erstarkte die Partei wieder. Das lag daran, dass viele Menschen für sie stimmten, die nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten unzufrieden und sehr viel schlechter gestellt waren als vorher.

Die NPD setzt seitdem verstärkt auf das Thema „Soziale Gerechtigkeit“ und verspricht den starken Staat für den kleinen Mann. Das kommt bei Teilen der Bevölkerung, die sich von den anderen Parteien vernachlässigt vorkommen, so gut an, dass die NPD wieder in deutsche Landtage gewählt wurde: mit 9,2% der Wählerstimmen in Sachsen 2004 und mit 7,3% in Mecklenburg-Vorpommern 2006.

Parallel dazu gibt es seit dem Jahr 2000 Bestrebungen, die Partei vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Denn viele halten die NPD für die politische Heimat von Rassisten und Neonazis, die mit Gewalt gegen Ausländer vorgehen. Seit sich solche Übergriffe in Deutschland häufen, ist die NPD ins Gerede gekommen.

2006 stellte das Bundesverfassungsgericht jedoch ein von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragtes Verfahren zum Verbot der NPD ein. Das hatte nichts damit zu tun, ob die Richter die NPD für gefährlich oder ungefährlich hielten. Diese Frage wurde gar nicht geklärt. Die Richter des obersten Gerichts konnten aber nicht ausschließen, dass in der NPD Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als verdeckte Ermittler arbeiteten. Unklar blieb auch, ob diese Mitarbeiter des Verfassungsschutzes die Partei nur ausspähten, oder ob sie selbst die Geschicke der Partei mit lenkten.