Verfassungsschutz

Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst. Nachrichtendienste sind staatliche Stellen, die Informationen sammeln. Dabei handelt es sich vor allem um geheime Informationen aus Militär, Politik, Wirtschaft oder Wissenschaft. Diese Informationen werden ausgewertet und den zuständigen Politikern zur Verfügung gestellt.

Wohl jedes Land hat einen oder mehrere Nachrichtendienste. Was deren Mitarbeiter dürfen und was ihnen verboten ist, kann in jedem Land anders festgelegt sein. Alle Nachrichtendienste setzen getarnte Mitarbeiter ein, um an die von ihnen gewünschten Auskünfte zu kommen. Diese sogenannten V-Männer (V steht für Vertrauen) arbeiten verdeckt in Firmen, Vereinen oder Parteien. Sie bekommen Geld für ihre Tätigkeit und melden ihre Erkenntnisse an ihre Dienststelle.

In Deutschland gibt es auf Bundesebene drei Nachrichtendienste: den fürs Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Inlandsnachrichtendienst und den Nachrichtendienst der Bundeswehr, den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Sie haben unterschiedliche Aufgaben.

Der Verfassungsschutz sammelt Daten über alles, was innerhalb Deutschlands der Verfassung schaden könnte. Die Mitarbeiter überprüfen zum Beispiel Personen, die Zugang zu Staatsgeheimnissen haben oder Leute, die in bestimmten politischen Gruppen mitmachen.

Der Bundesnachrichtendienst kümmert sich um Vorgänge im Ausland; der Militärische Abschirmdienst versucht, die Bundeswehr vor Spionage zu schützen. Die Befugnisse der Nachrichtendienste werden durch Gesetze klar abgesteckt und ihre Aktivitäten unterliegen der Kontrolle des Parlaments.

Das war den Politkern ganz wichtig, als die Nachrichtendienste nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut wurden. Es sollte alles getan werden, dass diese Nachrichtendienste niemals wie unter den Nationalsozialisten zu einer Geheimpolizei ausarten können, die das Volk terrorisiert. Deshalb haben deutsche Nachrichtendienste, anders als in anderen Ländern, auch keine polizeilichen Befugnisse: Sie dürfen weder jemanden verhaften noch die Polizei anweisen, das für sie zu tun. So steht es im Gesetz.

Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist jedoch nicht immer einfach. Denn es gehört zum Wesen dieser Institutionen, unter größter Geheimhaltung zu arbeiten und sich ungern in die Karten schauen zu lassen.