Immunität
Immunität ist ein Begriff, den man in der Medizin und in der Politik kennt. Im medizinischen Sinne ist jemand immun, der für eine bestimmte Krankheit nicht anfällig ist - weil er zum Beispiel dagegen geimpft ist.
In der Politik genießen die Abgeordneten und die Mitglieder der Regierung Immunität. So lange sie als gewählte Vertreter im Parlament sitzen, gelten für sie andere Regeln als für den normalen Bürger. Die Strafgesetze können auf sie nur dann angewandt werden, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden. Ansonsten dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft nur gegen einen Abgeordneten ermitteln, wenn das Parlament zuvor darüber abgestimmt hat, dessen Immunität aufzuheben.
Die Immunität gibt den Volksvertretern natürlich nicht das Recht, Gesetze zu übertreten. Es soll sie lediglich davor schützen, dass politische Gegner ihnen eine Straftat anhängen. So könnte man den Ruf von Abgeordneten schädigen und ihre Arbeit behindern.
Immunität wird aber auch im Zusammenhang mit Kirchen und Geistlichen gebraucht: es bedeutet, dass Geistliche von einer öffentlichen Last (lateinisch: munus) freigestellt werden und keinen Militärdienst ableisten müssen.
Auch bei Staaten sprich man von Immunität und meint damit, dass sie nicht der Rechtssprechung anderer Staaten unterliegen. Deshalb genießen auch die Vertreter von Staaten im Ausland, die Diplomaten, Immunität. Sie müssen keine Steuern und Zölle zahlen und können zivil- und strafrechtlich nicht belangt werden. Ihr Dienstgebäude, die Botschaft oder das Konsulat, ist unantastbar.
Im September 1989 machten Tausende DDR-Bürger, die in den Westen wollten, aber damals noch nicht durften, von dieser Immunitätsreglung Gebrauch. Sie flüchteten sich in die Deutsche Botschaft in Prag und blieben dort so lange, bis sie von der DDR die Erlaubnis bekamen, in die Bundesrepublik auszureisen. 17.000 DDR-Bürger erzwangen so ihre Freiheit.