Sorgerecht
Sorgerecht
Beim Sorgerecht geht es darum, wer die Verantwortung für ein Kind trägt; wer sich darum kümmert, dass das Kind zur Schule geht, dass es genug zu essen hat, dass es ihm gut geht.
Eltern haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Das Sorgerecht liegt automatisch bei den Eltern des Kindes. Das Sorgerecht kann einem Elternteil oder beiden Elternteilen allerdings entzogen werden, wenn sie ihrer Verpflichtung, für das Kindeswohl zu sorgen, nicht nachkommen.
Sind Eltern nicht verheiratet, so hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Vater und Mutter können das Sorgerecht jedoch auf Antrag gemeinsam ausüben. Sie müssen dazu eine sogenannte Sorgeerklärung beim Notar oder Jugendamt abgeben.
Auch bei einer Scheidung bleibt das Sorgerecht bei beiden Eltern. Das geht aber nur, wenn diese bereit sind, wichtige Entscheidungen weiterhin gemeinsam zu treffen. Sind sie zu sehr zerstritten, dann muss ein Gericht entscheiden, wem das Sorgerecht zugesprochen wird.
Eltern sollen aber möglichst gemeinsam für ihr Kind Sorge tragen - auch nach einer Trennung oder Scheidung. Deshalb bietet das Gesetz die Möglichkeit eines Kompromisses an: Bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, ist gegenseitiges Einvernehmen erforderlich; Entscheidungen des täglichen Alltags ohne weitreichende Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine treffen. Ob Flöten- oder Geigenunterricht kann also ein Elternteil alleine entscheiden, ob Gymnasium, Realschule, Gemeinschaftsschule, Hauptschule oder Sekundarschule aber nicht.
Eltern, die nach einer Trennung Schwierigkeiten haben, sich zu einigen, wer wie viel Verantwortung für das Kind übernimmt, haben Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt. Ziel der Beratung ist es, Sorgerechts-Lösungen zu entwickeln, die dann beiden Elternteilen und dem Kind gerecht werden.