Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht
Wer ein Gesetz verletzt, begeht eine Straftat (= wird straffällig). Er muss vor Gericht erscheinen und wird vom Richter zu einer Strafe verurteilt. Das kann eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sein.
Wenn ein Verurteilter zwischen 14 und 17 Jahren alt ist, gilt für ihn das Jugendstrafrecht. Es geht davon aus, dass Jugendliche noch in der Entwicklung sind und die Folgen einer Tat möglicherweise nicht so überblicken wie ein Erwachsener. Deshalb soll die Strafe der Erziehung des Jugendlichen dienen.
Die Richter können zum Beispiel anordnen, dass die Straftäter einen Kurs machen müssen, in dem sie lernen, sich nicht provozieren zu lassen. Sie können straffällige Jugendliche auch zu gemeinnütziger Arbeit verurteilen. Dann müssen sie zum Beispiel Spielplätze instand setzen oder andere Arbeiten verrichten, die der Allgemeinheit dienen.
Wenn diese milden Strafen nicht helfen, können die Richter auch einen Arrest anordnen.
Wenn ein Jugendlicher unbelehrbar ist und wenn die vom Richter verhängten milden Strafen ihn nicht beeindrucken, kann der Richter den Straftäter ins Gefängnis schicken. Dies geschieht auch, wenn eine Tat besonders brutal war. Dann muss der Jugendliche in eine richtige Strafanstalt. Auch dort wird allerdings darauf geachtet, dass Jugendliche nicht mit erwachsenen Straftätern zusammenleben.
Grundsätzlich gilt das Jugendstrafrecht für alle 14- bis 17-Jährigen. Wer zwischen 17 und 20 ist, gilt als Heranwachsender. Die Richter können auch bei dieser Altersgruppe noch das mildere Recht anwenden. Wer unter 14 Jahren alt ist, ist in Deutschland nicht strafmündig. Er kann für seine Taten nicht vor Gericht verurteilt werden. Allerdings nimmt das Jugendamt den Fall zu den Akten.