Genetischer Fingerabdruck

Genetischer Fingerabdruck

Der genetische Fingerabdruck hilft der Polizei vor allem bei Gewaltverbrechen, einen Täter zu überführen. Ähnlich wie einen Fingerabdruck vom Tatort kann man auch den genetischen Fingerabdruck ganz klar einem bestimmten Menschen zuordnen. Mit Fingern hat er allerdings gar nichts zu tun, sondern mit der DNA und unserer Erbinformation, die in jeder unserer Zellen steckt.

Beim genetischen Fingerabdruck sucht die Polizei nach Spuren von Haaren, Haut, Speichel oder Sperma. Diese winzigen Zellen vom Körper des Täters landen im Labor und werden dort untersucht.

In jeder Zelle - und sei sie noch so klein - findet man nämlich die Erbinformationen über einen Menschen. Informationen, welche Eigenschaften ein Menschen von seinen Eltern und Vorfahren geerbt hat: Glattes Haar zum Beispiel, große Ohren oder schlechte Augen. Welches Erbmaterial da zusammengemischt ist, ist für jeden Menschen einmalig. Genauso einmalig wie das Muster auf der DNA, das sich ergibt: der genetische Fingerabdruck.

Wenn die Polizei also am Tatort ein kleines Stückchen Haut oder ähnliches findet, kann sie nach dem Menschen suchen, der dazu passt - genauso wie beim altbekannten Fingerabdruck.

Seit 1989 baut das Bundeskriminalamt (BKA) eine DNA-Datei auf, in der genetische Fingerabdrücke bestimmter Tätergruppen auf Verdacht gespeichert werden. Kritiker sehen darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und befürchten einen Missbrauch dieser Verdachtsdatei.

Bislang ist ein DNA-Fingerabdruck nur bei schweren Straftaten und mit richterlicher Genehmigung möglich, zum Beispiel bei Sexualdelikten, Brandstiftung, Wohnungseinbruch, Diebstahl, Bildung terroristischer Vereinigungen, Erpressung und Körperverletzung im Amt.

 Ende 2008 waren rund 750.000 genetische Fingerabdrücke gespeichert.