Die Rechte der Kinder - Teil 2
Kinder haben Rechte! Das Recht auf Überleben, auf eine Schulbildung, auf Schutz vor Missbrauch und Gewalt...
Dafür gibt es die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989. Sie ist sozusagen das weltweit gültige Grundgesetz der Kinderrechte.
Deutschland hat diesen Vertrag über die Kinderrechte auch unterschrieben. In das deutsche Grundgesetz sind die Kinderrechte jedoch noch nicht aufgenommen worden und das finden viele Kinder nicht in Ordnung.
sowieso-Mitarbeiterin Sophia Rhode hat Jan (12) gefragt, warum es denn für ihn wichtig wäre, dass die Kinderrechte auch im deutschen Grundgesetz stehen:
Die Rechte der Kinder - Teil 2

© sowieso Pressebüro 2010
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Ich finde es nicht in Ordnung.Ich finde die USA sollten den Vertrag auch unterzeichnen.