Kinder haben Rechte! Das Recht auf Überleben, auf eine Schulbildung, auf Schutz vor Missbrauch und Gewalt...
Dafür gibt es die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989. Sie ist sozusagen das weltweit gültige Grundgesetz [1] der Kinderrechte [2].
Deutschland hat diesen Vertrag über die Kinderrechte [2] auch unterschrieben. In das deutsche Grundgesetz [1] sind die Kinderrechte [2] jedoch noch nicht aufgenommen worden und das finden viele Kinder nicht in Ordnung.
sowieso-Mitarbeiterin Sophia Rhode hat Jan (12) gefragt, warum es denn für ihn wichtig wäre, dass die Kinderrechte [2] auch im deutschen Grundgesetz [1] stehen:

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© sowieso Pressebüro 2010