Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD [1]) wurde 1964 gegründet. Unter den Gründungsmitgliedern waren etliche ehemalige Nationalsozialisten. Deshalb hatte die Partei [2] von Anfang an den Ruf, ein Sammelbecken zu sein für rechtsextreme Gruppen und Grüppchen. Die NPD [1] steht unter besonderer Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz [3], das die NPD [1] auch als rechtsextrem einstuft.
Im Laufe ihres Bestehens war die NPD [1] kaum einmal in einem Landtag und nie im Bundestag [4] vertreten. Sie schaffte es nie, die nötigen Stimmen zu bekommen. Nach kurzem parlamentarischen Wahlerfolg in den 1960er Jahren verlor die NPD [1] immer mehr an Bedeutung. Erst nach der Wiedervereinigung erstarkte die Partei [2] wieder. Das lag daran, dass viele Menschen für sie stimmten, die nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten unzufrieden und sehr viel schlechter gestellt waren als vorher.
Die NPD [1] setzt seitdem verstärkt auf das Thema „Soziale Gerechtigkeit“ und verspricht den starken Staat [5] für den kleinen Mann. Das kommt bei Teilen der Bevölkerung, die sich von den anderen Parteien vernachlässigt vorkommen, so gut an, dass die NPD [1] wieder in deutsche Landtage gewählt wurde: mit 9,2% der Wählerstimmen in Sachsen 2004 und mit 7,3% in Mecklenburg-Vorpommern 2006.
Parallel dazu gibt es seit dem Jahr 2000 Bestrebungen, die Partei [2] vom Bundesverfassungsgericht [6] verbieten zu lassen. Denn viele halten die NPD [1] für die politische Heimat von Rassisten und Neonazis, die mit Gewalt gegen Ausländer [7] vorgehen. Seit sich solche Übergriffe in Deutschland häufen, ist die NPD [1] ins Gerede gekommen.
2006 stellte das Bundesverfassungsgericht [6] jedoch ein von Bundesregierung [8], Bundestag [4] und Bundesrat [9] beantragtes Verfahren zum Verbot der NPD [1] ein. Das hatte nichts damit zu tun, ob die Richter die NPD [1] für gefährlich oder ungefährlich hielten. Diese Frage wurde gar nicht geklärt. Die Richter des obersten Gerichts konnten aber nicht ausschließen, dass in der NPD [1] Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als verdeckte Ermittler arbeiteten. Unklar blieb auch, ob diese Mitarbeiter des Verfassungsschutzes die Partei [2] nur ausspähten, oder ob sie selbst die Geschicke der Partei [2] mit lenkten.