Gesetze regeln, was in einem Land möglich ist und was nicht. In ihnen wird sozusagen die Politik in eine Form gebracht, auf die man sich verlassen kann.
Deshalb müssen Gesetze einen langen Weg hinter sich bringen, bevor sie gültig werden. Denn möglichst viele Menschen sollen mit ihnen einverstanden sein. Sonst müssten Gesetze nach jeder Wahl geändert werden!
Die Gesetzgebung ist in der Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe der Parlamente: Der Bundestag [1] gilt als wichtigstes Organ der Legislative (Gesetzgebung). Gesetze werden somit im Bundestag [1] gemacht.
Die Abgeordneten und Fraktionen des Bundestages können - genau wie der Bundesrat [2] und die Bundesregierung [3] - neue oder überarbeitete Gesetze als Entwürfe in den Bundestag [1] einbringen. Diese Entwürfe werden in der Regel dreimal beraten. Zwischen diesen "Lesungen" können Änderungswünsche eingearbeitet werden.
Die Feinarbeit der Gesetzgebung findet in den "Ständigen Ausschüssen" statt, die mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt sind.
Am Ende der dritten Lesung wird im Bundestag [1] über das Gesetz [4] abgestimmt. Wird es mit der Mehrheit der Stimmen angenommen, muss noch der Bundesrat [2] zustimmen. Im Bundesrat [2] sitzen die Vertreter der Bundesländer. Auch sie müssen sich mit der Mehrheit der Stimmen für ein Gesetz [4] aussprechen.
Der Bundesrat [2] kann keine Änderungen an dem vom Bundestag [1] beschlossenen Gesetz [4] vornehmen. Stimmt er dem Gesetz [4] aber nicht zu, so kann er den Vermittlungsausschuss anrufen, damit ein Kompromiss gefunden wird.
Anschließend muss der Bundespräsident [5] überprüfen, ob das Gesetz [4] verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist und inhaltlich nicht gegen das Grundgesetz [6] verstößt. Wenn er keine Beanstandungen hat, unterschreibt der Bundespräsident [5] und lässt das neue Gesetz [4] im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Damit ist das Gesetz [4] verkündet und gilt.